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Zählerwechsel
Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Demnach müssen Kaltwasserzähler spätestens nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Für den Austausch Ihres Hauptwasserzählers sind wir verantwortlich, für private Zähler Sie.
Um Ihre genutzte Wassermenge exakt bestimmen und abrechnen zu können, müssen alle Wasserzähler geeicht sein. Eichung heißt, die Zähler in vorgeschriebenen Abständen technisch und optisch zu prüfen. Nach spätestens sechs Jahren muss ein neuer Zähler her, so sieht es das Eichgesetz vor.
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