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Wahlen
Ansprechpartner/in
| F. Biener | |
| Ämter / Bereiche 2.3 Bürgerdienste (Leitung) 2.3 Bürgerdienste › Ordnungswesen, Wahlen, Bürgerbeteiligung und Verkehrsangelegenheiten Wilhelmsburg, Zimmer 0.04 // EG Barfüßerkloster 15 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-200 Telefax: 05382 73-5200 E-Mail: wahlen@bad-gandersheim.deE-Mail: biener@bad-gandersheim.de | |
| S. Drücker | |
| Ämter / Bereiche 2.3 Bürgerdienste › Feuerschutz/Katastrophenschutz 2.3 Bürgerdienste › Ordnungswesen, Wahlen, Bürgerbeteiligung und Verkehrsangelegenheiten Wilhelmsburg, Zimmer 0.01 // EG Barfüßerkloster 15 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-201 Telefax: 05382 73-5201 E-Mail: wahlen@bad-gandersheim.deE-Mail: druecker@bad-gandersheim.de | |
Dokumente
| Sicher in die Kommunalwahl 2026 (329 kB) |
Wahlen
Am 23.04.2026 bietet das Landeskriminalamt Niedersachsen eine Veranstaltung mit Thema "Sicher in die Kommunalwahl 2026" online an. Start: 16:30 Uhr. Anmeldungen sind bis 13.04.2026 möglich. Weitere Infos sind dem obigen PDF Dokument zu entnehmen.
Alle notwendigen Unterlagen für eine Kandidatur finden Sie unter dem Reiter "Kandidatur Kommunalwahlen Rat".
Kommunalwahlen
Kommunalwahlen
Informationen für Wahlvorschlagsträger*innen
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13.09.2026 statt. Nähere Informationen werden hier sobald sie verfügbar sind, zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der zahlreichen Vorschriften zur Kommunalwahl werden hier bereits einige Informationen veröffentlicht:
Die Landeswahlleiterin (LWL) hat einen Leitfaden (zum Download hier klicken) für Wahlvorschlagsträger zur Kommunalwahl 2026 für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen als PDF-Dokument veröffentlicht. Dort sind auch weitere Hinweise und Informationen ersichtlich.
Die notwendigen Formulare Sie hier: Übersicht der erforderlichen Formulare. Sobald eine aktualisierte Fassung durch die Landeswahlleitung veröffentlicht wurde, werden diese hier zur Verfügung gestellt.
Für weitere Informationen und Vordrucke bezüglich der Wahlen des Kreistages und des Landrates/ der Landrätin wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Northeim – Kreiswahlleitung
Unterstützung erwünscht
Für die bevorstehenden Wahlen werden wieder viele Wahlhelfer*innen benötigt. Vorschläge für Personen als Mitglieder für die Wahlvorstände sind daher sehr willkommen.
Bewerber*innen für ein Ehrenamt als Wahlhelfer*in können das Wahlhelfereinsatzteam unter wahlen@bad-gandersheim.de bzw. 05382/73-201 oder -200 kontaktieren.
Sie können sich auch in unser Onlineformular eintragen und darüber Kontakt mit uns aufnehmen.
Kandidatur Kommunalwahlen Rat
Kandidatur Kommunalwahlen Rat
Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) finden im Folgenden eine Auflistung der Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
Die wichtigsten Formulare stehen zum Download bereit, sollte Ihnen noch ein Formular fehlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlamt auf um dieses zu ergänzen (Angebot wird rechtzeitig vor dem Wahltermin aktualisiert):
Für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungen (Stadtrat):
Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Vertretung
Anlage 5 Beiblatt als Exceltabelle
Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6)
Anlage 10 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
Anlage 11 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
Anlage 11 Beiblatt als Exceltabelle
Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
Kandidatur Kommunalwahlen Bürgermeisterin/Bürgermeister
Kandidatur Kommunalwahlen Bürgermeisterin/Bürgermeister
Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) finden im Folgenden eine Auflistung der Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
Die wichtigsten Formulare stehen zum Download bereit, sollte Ihnen noch ein Formular fehlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlamt auf um dieses zu ergänzen (Angebot wird rechtzeitig vor dem Wahltermin aktualisiert):
Für die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamtin und Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin und Bürgermeister):
Anlage 5a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Direktwahl
Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6a)
Anlage 10a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
Anlage 11a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
Landtagswahl
Landtagswahl
Seit dem 20. April 1947 wählen die Wahlberechtigten in Niedersachsen ihr Landesparlament, den Niedersächsischen Landtag. Wie bei der Bundestagswahl auch haben die wahlberechtigten Personen jeweils zwei Stimmen. Mit der sog. Erststimme können sie direkt eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis wählen und mit der Zweitstimme entscheiden sie über die Landeslisten von Parteien.
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen findet im Herbst 2027 statt.
Zu wählendes Gremium
Niedersächsischer Landtag (Parlament des Bundeslandes Niedersachsen)
Wahlperiode
5 Jahre
Wahlgebiet
Niedersachsen
Rechtliche Grundlagen
Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG), Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO)
Unterstützung erwünscht
Für die bevorstehenden Wahlen werden wieder viele Wahlhelfer*innen benötigt. Vorschläge für Personen als Mitglieder für die Wahlvorstände sind daher sehr willkommen.
Bewerber*innen für ein Ehrenamt als Wahlhelfer*in können das Wahlhelfereinsatzteam unter wahlen@bad-gandersheim.de bzw. 05382/73-201 oder -200 kontaktieren.
Sie können sich auch in unser Onlineformular eintragen und darüber Kontakt mit uns aufnehmen.
Bundestagswahl
Bundestag
In Deutschland wird das Parlament vom Volk gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen, welche sie 1. direkt einer Bewerberin / einem Bewerber geben kann und 2. einer teilnehmenden Partei.
Zu wählendes Gremium
Bundestag (Parlament der Bundesrepublik Deutschland)
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben), unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten), frei (freie individuelle Wahlentscheidung), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Wahlperiode
4 Jahre
Wahlgebiet
Bundesrepublik Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz (GG), Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWO)
Auf den Seiten des Bundeswahlleiters sind weitergehende Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Teilnahme an der Bundestagswahl (bundeswahlleiter.de) zu den Themen Beteiligungsanzeige, Wahlvorschläge und Finanzierung zu finden.
Unterstützung erwünscht
Für die bevorstehenden Wahlen werden wieder viele Wahlhelfer*innen benötigt. Vorschläge für Personen als Mitglieder für die Wahlvorstände sind daher sehr willkommen.
Bewerber*innen für ein Ehrenamt als Wahlhelfer*in können das Wahlhelfereinsatzteam unter wahlen@bad-gandersheim.de bzw. 05382/73-201 oder -200 kontaktieren.
Sie können sich auch in unser Onlineformular eintragen und darüber Kontakt mit uns aufnehmen.
Europawahl
Infos zur Europawahl finden Sie hier:
EUROPAWAHL
Wann findet die Europawahl 2029 statt?
Die kommende Europawahl wird im Sommer 2029 stattfinden.
Bei der vergangenen Europawahl im Jahr 2024 haben gut 185 Millionen der insgesamt knapp 370 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, die Wahlbeteiligung lag 50,74 Prozent.
Das Europäische Parlament hatte vorgeschlagen, den Wahltag künftig einheitlich auf den Europatag am 9. Mai zu legen und ihn zum Feiertag zu erklären.
Eintragung ins Wählerverzeichnis EU Bürger mit Hauptwohnsitz in Bad Gandersheim
In Bad Gandersheim lebende EU Bürger können sich in das Wählerverzeichnis vor Ort eintragen lassen. Informationen dazu finden Sie HIER.
Wenn Sie die Eintragung in das örtliche Wählerverzeichnis wünschen, ist rechtzeitig ein Antrag zu stellen. Das Antragsformular können Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin zum ausfüllen herunterladen und senden es anschließend an:
Bürgerbüro Bad Gandersheim
Markt 10
37581 Bad Gandersheim
- Frist: Antrag muss bis XX gestellt sein
Unterstützung erwünscht
Für die bevorstehenden Wahlen werden wieder viele Wahlhelfer*innen benötigt. Vorschläge für Personen als Mitglieder für die Wahlvorstände sind daher sehr willkommen.
Bewerber*innen für ein Ehrenamt als Wahlhelfer*in können das Wahlhelfereinsatzteam unter wahlen@bad-gandersheim.de bzw. 05382/73-201 oder -200 kontaktieren.
Sie können sich auch in unser Onlineformular eintragen und darüber Kontakt mit uns aufnehmen.
Wahltermine
Aus der Dauer der Legislaturperioden ergibt sich, in welchem Zeitraum die jeweiligen Wahlen durchgeführt werden. Der genaue Wahltermin wird jedoch meist erst einige Monate vor Ablauf der Legislaturperiode festgelegt.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Niedersächsischen Landeswahlleitung. In Niedersachsen bzw. Northeim finden in den nächsten Jahren folgende Wahlen statt:
Terminübersicht
2026 | 13.09. | Kommunalwahl | 5 Jahre |
| 2027 | Herbst | Landtagswahl | 5 Jahre |
| 2029 | Sommer | Europawahl | 5 Jahre |
| 2029 | Winter | Bundestagswahl | 4 Jahre |
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach
- allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben)
- unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten)
- frei (freie individuelle Wahlentscheidung)
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und
- geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden)
sein.
Wahlergebnisse
Wahlergebnisse ab 2001 bis 2016 können hier eingesehen werden:
Wahlergebnisse ab 2017 können hier abgerufen werden:
Wahlhelfer gesucht
Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Bei Interesse können Sie das unten stehende Formular ausfüllen und sich online bei uns melden.
Die Abwicklung einer Wahl ist nur mit vielen Helferinnen und Helfern möglich. In der Stadt Bad Gandersheim werden ca. 175 Personen benötigt, um am Wahltag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen zu können. Gesucht werden daher engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer im Wahlvorstand tätig werden möchten!
Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder das ausgegebene Schulungsmaterial. Für die Kommunalwahl können auch wahlberechtigte Personen ab dem 16. Lebensjahr eingesetzt werden.
Am Wahlsonntag treffen Sie sich mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern im Wahllokal. Der Wahlvorstand besteht aus acht bzw. zehn Mitgliedern, also genügend Personen, um sich untereinander abzulösen. Sie müssen daher nicht den ganzen Tag im Wahllokal präsent sein. Es gibt einen "Schichtdienst", d.h. die Hälfte der Mitglieder ist vormittags ab 7:30 Uhr tätig, die andere Hälfte versieht ihren Dienst am Nachmittag ab 13:00 Uhr. Ihre Wahlvorsteherin/Ihr Wahlvorsteher wird mit Ihnen absprechen, zu welchen Zeiten Sie anwesend sein müssen, wobei Ihre Wünsche, soweit möglich berücksichtigt werden. Um nach dem Schließen der Wahllokale ab 18:00 Uhr mit der Auszählung beginnen zu können, müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes um 17:45 Uhr wieder anwesend sein!
Für Ihren bürgerlichen Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro, die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher erhält 35 Euro, das Ihnen am Wahltag in bar ausgezahlt wird.
Sie möchten als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden?
Dann melden Sie sich bitte bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Bad Gandersheim unter der Tel-Nr. 73-200 oder 73-201. Oder senden Sie Ihre Meldung per Post an die Stadt Bad Gandersheim, Wahlamt, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim. Oder füllen das obige Formular aus, Sie werden anschließend umgehend vom einem Mitarbeiter des Wahlamtes kontaktiert. Sie können auch direkt die/der zuständige/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wahlamt per mail unter Beantragung wahlen@bad-gandersheim.de erreichen.
Interessenten aus den Ortsteilen können sich auch mit ihrer Ortsvorsteherin oder ihrem Ortsvorsteher in Verbindung setzen.
Sollten sich nicht genügend freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden, müssen wir, um die Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchführen zu können, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer direkt aus der Mitte unserer Bürgerinnen und Bürger benennen.
Die Übernahme eines Wahlamtes können nur ablehnen,
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung ihres Amtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in besonderer Weise erschwert,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem wichtigen Grunde gehindert sind, das Wahlehrenamt ordnungsgemäß auszuüben.
Bitte melden Sie sich freiwillig, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht als Stadt Bad Gandersheim nachkommen und die Wahlen wie in den Vorjahren erfolgreich durchführen können.
Rückmeldung Wahlhelfer
Wo ist mein Wahlbezirk?
Wo ist mein Wahlbezirk?
Für die Durchführung von Wahlen ist das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim in 20 Wahlbezirke eingeteilt.
Wenn Sie Ihren Wahlraum suchen, in dem Sie bei den Wahlen in der Stadt Bad Gandersheim Ihre Stimme abgeben können, dann werden Ihnen die nachstehenden Suchfunktionen die notwendigen Informationen geben.
Geben Sie in der Suchmaske Ihre Wohnanschrift ohne Hausnummer ein (Wahlbezirke 1-5, Kernstadt, Ortsteile haben generell nur 1 Wahllokal) und Ihr Wahlbezirk wird angezeigt. Sie können die Suchmaske auch ohne Eintragungen mit Klick auf die Suchfunktion benutzen und bekommen alle Wahllokale in einer Übersicht angezeigt.
Die Einteilung wurde ab der Landtagswahl 2022 für künftige Wahlen angepasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wohnadresse ggfs. nun einem anderen Wahllokal zugeordnet ist.