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Stadtwerke Organisation
Der Eigenbetrieb „Stadtwerke Bad Gandersheim“ ist zum 01.01.2005 aus dem Zusammenschluss der Eigenbetriebe „Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ sowie „Garten- und Baubetrieb“ der Stadt Bad Gandersheim hervorgegangen und stellt in seiner derzeitigen Ausgestaltung eine voraussichtlich länger anhaltende Organisationsstruktur dar.
Dem aus der Trinkwasserversorgung bestehenden Eigenbetrieb wurden zum 01.01.1997 die Schmutzwasserbeseitigung und zum 01.01.2004 die Niederschlagswasserbeseitigung, die bis dahin als Unterabschnitte im allgemeinen Haushalt der Stadt geführt wurden, angegliedert.
Der Garten- und Baubetrieb ist zum 01.04.1998 aus der Zusammenführung des als Unterabschnitt geführten Bauhofes und der Gärtnerei, die bis dahin Bestandteil des Eigenbetriebes „Städtische Kurverwaltung“ war, entstanden.
Die rechtliche, organisatorische und teilweise auch räumliche Zusammenlegung der Betriebe erfolgte zur Optimierung des Personal- und Ressourceneinsatzes, verbunden mit einer verbesserten internen Kommunikation und strafferen Arbeitsabläufen sowie der Aufgabe von nicht mehr benötigtem Anlagevermögen.
Wirtschaftliche Zielsetzung sind der Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes der Stadt sowie eine Stabilität der Tarife.
Zweck des Eigenbetriebes ist
- die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser nach der Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Gandersheim und
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die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Gandersheim (Betreiben, Unterhalten, Erneuern und Erweitern der Anlagen) sowie
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die Pflege und Unterhaltung der städtischen Anlagen, Gemeindestraßen, Sport- und Spielplätze, die Instandhaltung der städtischen Gebäude sowie Arbeiten im Kulturbereich der Stadt.
Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und stellt eine Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf der Grundlage des NKomVG. Er stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen des Haushaltes dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus dem Kernhaushalt der Stadt Bad Gandersheim ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des Eigenbetriebes der Stadt Bad Gandersheim zugerechnet.
Eigenbetriebe sind kommunalrechtlich wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Die Legaldefinition des § 136 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG bezeichnet sie als gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Eine Betriebssatzung konkretisiert die Rechtsverhältnisse.
Für den Eigenbetrieb wurden vom Rat der Stadt Bad Gandersheim ein Betriebsausschuss und eine Betriebsleitung bestellt. Der Betriebsleitung obliegen die laufende Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des Betriebsausschusses, dem bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet werden. Da der Eigenbetrieb rechtlich keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der Stadt zugerechnet werden, ist für grundsätzliche Entscheidungen der Rat bzw. für grundsätzliche Rechtsgeschäfte die Bürgermeisterin zuständig.
Für den Eigenbetrieb wird ein gesonderter Wirtschaftsplan aufgestellt.
| Stadtwerke Bad Gandersheim Betriebsleitung | |
| An den Lahwiesen 1 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-300 E-Mail: stadtwerke@bad-gandersheim.de | |


