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Niederschlagswasser Gebühr
Die aktuelle Niederschlagswassergebühr beträgt:
0,23 EURO/m²
Die angegebene Gebühr gilt ab dem 01. Januar 2026.
Wie bemisst sich die Gebühr für jedes Grundstück?
Die Gebühr bemisst sich anhand der Grundstücksflächen, die in unterschiedliche Versieglungsgrade eingeteilt sind.
1. vollversiegelt / wasserundurchlässige Versiegelung
Alle überbauten und voll befestigten Flächen, wie z. B. Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge.
Ermittelt werden demnach alle Grundflächen von Gebäuden oder baulichen Anlagen ein-schließlich Dachüberstände und Vorbauten, Garagen, Nebengebäude, Flächen überdachter Terrassen, Freisitze o.ä., Flächen mit komplett oder teilweise wasserundurchlässigem Belag (Wege, Hofflächen) und sonstige entwässerte Flächen. Bei der Ermittlung der Größe der Dachfläche ist die überdachte Grundfläche gebührenrelevant und nicht die Größe der Dachschräge.
2. teilversiegelt / teilweise wasserdurchlässige Versiegelung
Zu den teilversiegelten Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungs-leistung zwischen 25% und 75% des Regens aufweisen. Diese Flächen werden mit 50 % der Gebühr angesetzt. Darunter fallen beispielsweise Pflasterflächen mit einem Anteil an offenen und wasserdurchlässigen Fugen von mind. 20%, Rasengittersteine, wasserdurchlässige Betonsteine (Versickerungsleistung von mehr als 270 l /s*ha; Nachweispflicht mit Zertifikat obliegt Grundstückseigentümer*in), wassergebundene Decken (z.B. Schotter-, Splitt-, Kiesflächen), Ascheflächen (u.a. rote Erde) und begrünte Dächer.
3. schwachversiegelt / wasserdurchlässig versiegelt
Zu den wasserdurchlässigen Flächen zählen die Befestigungsarten, die eine Versickerungs-leistung von mehr als 75% des Regens aufweisen. Die wasserdurchlässigen Flächen werden mit 0% angesetzt (d.h. sind zu 100% gebührenfrei). Das sind z.B. Schotterrasen, Rasen und Rollkies.
Sonderfall Zisternen
Eine Zisterne ist ein Regenwasserspeicher, der ganzjährig genutzt wird, fest installiert und mit dem Boden verbunden ist. Regentonnen sind keine Zisternen. Mit dem Einbau einer Zisterne, die über einen Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, kann die Niederschlagswassergebühr gesenkt werden. Unterschieden wird in zwei Arten von Zisternen bei der Stadt Bad Gandersheim:
Zisterne zur Gartenbewässerung:
Voraussetzung ist, dass die Zisterne über ein Volumen von mindestens 1 m³ verfügt und ausschließlich zur Gartenbewässerung dient. Pro Kubikmeter Stauraum erfolgt ein Abzug von 10 m² der befestigten Fläche, von der Niederschlagswasser in die Zisterne eingeleitet wird. Die Gebühr wird nur gesenkt, wenn die Zisterne einen Überlauf hat, der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist.
Zisterne zur Brauchwassernutzung: Voraussetzung ist, dass die Zisterne über ein Volumen von mindestens 2 m³ verfügt und ausschließlich zur Brauchwassernutzung dient (wie z.B. Toilettenspülung in einem getrennten System). Pro Kubikmeter Stauraum erfolgt ein Abzug von 30 m² der angeschlossenen Fläche, von der Niederschlagswasser in die Zisterne eingeleitet wird. Die Gebühr wird nur gesenkt, wenn die Zisterne einen Überlauf hat, der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist.
Wofür zahle ich Niederschlagswassergebühr?
Die Niederschlagswassergebühr wird zweckgebunden verwendet und dient ausschließlich zur Finanzierung des Baus und der Unterhaltung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen der Stadt Bad Gandersheim. Dazu gehören z.B. Regenwasserkanäle, offene und verrohrte Entwässerungsgräben, Niederschlagswasserrückhalte- und Reinigungsanlagen sowie sonstige Kosten, die durch den Betrieb der Niederschlagswasserbeseitigung entstehen.
Die Gebühr müssen nur die Grundstückseigentümer (auch die Eigentümer der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze) zahlen, die die Einrichtungen tatsächlich in Anspruch nehmen oder durch den Anschluss- und Benutzungszwang dazu verpflichtet sind.
Sollte das Oberflächenwasser teilweise nicht in die öffentliche Oberflächenentwässerung eingeleitet werden (wie z. B. in einen privaten Graben oder ein Gewässer), geben Sie dieses bitte in dem Erhebungsbogen an.
| Stadtwerke Bad Gandersheim Betriebsleitung | |
| An den Lahwiesen 1 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-300 E-Mail: stadtwerke@bad-gandersheim.de | |


