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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Hochwasserschutz in Bad Gandersheim
Frage 1: Welche Bereiche in Stadt und Dörfern waren in den vergangenen Jahren von Hochwasser betroffen? Welche Ursachen gab es dafür?
Betroffen von Hochwasser waren in den vergangenen Jahren insbesondere die unmittelbar an der Südwestflanke des Höhenzuges Heber gelegenen
Ortsteile der Heberbörde. Ursache sind plötzlich entstehende Unwetter mit erheblichen Niederschlagsmengen weit über den sonst üblichen durchschnittlichen Ereignissen. Begleitet sind diese Ereignisse meist durch überdurchschnittlich hohe Lufttemperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit. Vieles spricht dafür, dass die Ursachen in dem fortschreitenden Klimawandel liegen.
Frage 2: Wann können Maßnahmen des Hochwasserschutzes bei unterschiedlichen Wetterereignissen (z.B. Starkregen oder Dauerregen) wirksam werden und wann nicht?
Dauerregenereignisse führen ebenso wie Starkregen zu einem Anschwellen, möglicherweise auch zu einer Überlastung der Gräben, Vorfluter, Gewässer und Entwässerungssysteme. Durch die, bezogen auf die Dauer des Ereignisses, geringeren Wassermengen lassen sich die Abflüsse bei Dauerregen durch technische Maßnahmen, wie Rückhaltebecken, Flutmulden oder Ausuferungsflächen in der Regel verzögern und in ihrer Spitze brechen. Bei Starkregen dagegen sammeln sich sehr schnell abfließende Wassermengen, deren Spitze eben durch übliche Rückhaltemaßnahmen nicht gebrochen werden kann. Es kommt zu großflächigen breiten Abflüssen erheblichen Ausmaßes, die sich nicht nur am Verlauf der Gewässer orientieren und nicht wirksam durch den Ortslagen vorgelagerte Maßnahmen bewältigt werden können. Hier müssen Maßnahmen des Objektschutzes durch Sandsäcke oder besser bauliche Vorkehrungen zur Führung und Abwehr der Wassermassen entlang betroffener Gebäude getroffen werden.
Frage 3: Wer ist zuständig für den Hochwasserschutz? Welche Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt Bad Gandersheim? Welche Maßnahmen kann die Stadt treffen? Welche Maßnahmen sind von anderer Seite zu treffen (Bund, Land, Kreis, Leineverband, Feldmarkinteressentschaften, Landwirte, Privatgrundbesitzer)?
Die Zuständigkeit des Bundes besteht im Wesentlichen in der Verfassung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in der Form des Wasserhaushaltsgesetzes, welches vorschreibt, dass Gebiete, in denen statistisch einmal in 100 Jahren mit Hochwasser zu rechnen ist, als Überschwemmungsgebiete festgelegt werden. Das Land ermittelt und sichert diese Gebiete vorläufig als Überschwemmungsgebiete.
Darüber hinaus ist das Land zuständig für die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten und für die Aufstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie die Bereitstellung von Informationen im Internet (z.B.: Pegelonline, Broschüren zur Bewältigung von Hochwasserrisiken). Die Landkreise vollziehen letztlich die endgültige Verordnung der Überschwemmungsgebiete, in denen bauliche Vorhaben grundsätzlich nicht zulässig sind.
Den Städten und Gemeinden gesetzlich als Aufgabe zugewiesen ist die Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes bei der Bauleitplanung und Siedlungsentwicklung. Darüber hinaus sind Städte und Gemeinden im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge zuständig für die Warnung der Bevölkerung, die Erstellung einer Alarm- und Einsatzplanung, die Organisation von Hochwasserabwehreinsätzen durch Objektsicherung mit Sandsäcken und Beseitigung von Hochwasserfolgen. Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind grundsätzlich von jedermann zu treffen.
§ 5 des Wasserhaushaltsgesetzes regelt, dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Gerade diese Verpflichtung zum Selbstschutz hat besondere Bedeutung im System der Hochwasservorsorge, da technische Maßnahmen des Hochwasserschutzes häufig nicht möglich, nicht wirksam genug oder wirtschaftlich nicht realisierbar sind. Eine gesetzlich verpflichtende Zuständigkeit für technischen Hochwasserschutz auf örtlicher Ebene gibt es bislang (leider) nicht.
Vielmehr handelt es sich nach wie vor um eine „freiwillige“ Aufgabe, der sich gleichwohl und sinnvollerweise die Gemeinden und Städte stellen. Allerdings liegt in dieser rechtlichen Konstellation für die Stadt Bad Gandersheim ein großes Problem insofern, als Ausgaben für den Hochwasserschutz auf die durch den Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen vorgegebenen Quote freiwilliger Ausgaben von 4 % des Haushaltsvolumens angerechnet werden und zur Überschreitung derselben führen.
Frage 4: Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden ab 1998 geplant und welche wurden realisiert? Aus welchen Gründen wurden geplante Maßnahmen nicht realisiert?
Nach den Hochwasserereignissen des Jahres 1998 wurde zunächst einmal ein Grobkonzept mit 17 meist kleineren Rückhaltebecken, verteilt über die unterschiedlichen Gewässerläufe, erstellt.
Im Rahmen von Gesprächen mit den zuständigen Landesbehörden wurde sehr schnell deutlich, dass ein derartiges Konzept keine Aussicht auf Bewilligung von Zuschüssen hätte, da eine überörtliche Wirkung der Maßnahmen nicht zu erwarten war und zudem das sehr hohe Schadenspotential in der Altstadt nicht hätte beseitigt werden können.
Aufbauend auf einem in Zusammenarbeit mit dem Leineverband sowie der Universität Hannover erstellten „Hochwasserschutzrahmenplan Gande“ wurde östlich der Ortslage Seboldshausen im Verlauf der Eterna ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Einstauvolumen von rd. 265.000 cbm sowie um die historische Altstadt Bad Gandersheim herum der sogenannte Linienschutz errichtet, bestehend aus einem System von Dämmen, Ufermauern und Spundwänden.
Zudem wurde das Gandewehr mit einem selbsttätig in Abhängigkeit vom Wasserstand regelnden Verschluss ausgestattet und von baulichen Abflusshindernissen befreit. Ein zweites geplantes Becken südöstlich der Ortslage Dankelsheim wurde zwar in den Planungen mit dargestellt, letztlich aber nicht realisiert, da das Ziel des Rahmenplanes, nämlich ein Hochwasser der Gande mit statistischer Wiederkehr von 100 Jahren schadlos durch die Stadt zu leiten, bereits mit den genannten realisierten Maßnahmen erreicht wurde.
Zudem wurden in einzelnen Ortsteilen sowie der Kernstadt Regenwasserkanäle mit hohen Rohrdimensionierungen verlegt, um die Ableitung des Oberflächenwassers von den Straßenflächen sowie den bebauten Grundstücken zu verbessern.
Speziell für die Ortsteile Altgandersheim und Gremsheim wurde ein Konzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen der oberflächlichen Ableitung von Niederschlägen, die Ausbildung eines Schlammfangbeckens vor der Ortslage Altgandersheim, die Öffnung verrohrter Gewässerabschnitte sowie die Beseitigung von Abflusshindernissen in der Verrohrung eines Gewässers zum Inhalt hatte.
Bis auf letztgenannte Maßnahme konnte das Konzept bislang aus haushaltswirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Derartige dezentrale Vorkehrungen waren bislang leider nicht aus entsprechenden Zuschussprogrammen förderbar.
Auch Rückhaltemaßnahmen wurden in diesem Konzept voruntersucht, für die Ortslage Gremsheim aufgrund der engen und steilen Geländeverhältnisse jedoch verworfen. Für den Oberlauf des Steinbaches wurde eine vertiefende Untersuchung zur Realisierung von Rückhaltevorkehrungen empfohlen.
Frage 5: Haben sich die realisierten Maßnahmen bewährt?
Die realisierten Maßnahmen haben bewirkt, dass die überwiegenden Teile der Ortslagen Seboldshausen sowie der Kernstadt bei den Hochwässern der vergangenen Jahre keine Schäden hinnehmen mussten. Auch dort, wo Kanäle verstärkt wurden, hat sich die Abflusssituation verbessert.
Frage 6: Hätten die seinerzeit geplanten und nicht realisierten Maßnahmen die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre insbesondere in der Heberbörde verhindern oder abmildern können?
Nein. Wie bereits erwähnt, war ein weiteres Becken zwischen Skulpturenweg und Dankelsheim geplant. Dieses Becken hätte zusätzlichen Schutz lediglich für die Kernstadt, hingegen für keines der Dörfer entfaltet. Zudem konzentrieren sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre und sicherlich aufgrund der topographischen Verhältnisse derartige Unwetter auf die Südwestflanke des Höhenzuges Heber.
Auch die für Altgandersheim vorgesehenen dezentralen Maßnahmen hätten Unwetterfolgen in diesem Ausmaß nicht verhindern und, wenn überhaupt, nur geringfügig abmildern können. Auch die ursprünglich im Jahre 1999 angedachten kleinen Becken mit Einstauvolumina zwischen rd. 7.000 und 22.000 cbm hätten nur für kurze Zeit eine Abflussverzögerung bewirkt und wären angesichts der innerhalb kurzer Zeit niedergehenden Wassermassen, die überschlägig und sehr konservativ mit weit über 200.000 cbm ermittelt wurden, rasch übergelaufen.
Die Folgen für die Ortslagen Ackenhausen, Gremsheim, Helmscherode und vor allem Altgandersheim wären nicht nachhaltig abgemildert worden. Vielmehr wäre es unter Umständen durch Wellenüberlagerung sogar zu einer Abflussverschärfung gekommen.
Frage 7: Welche anderen Maßnahmen hätten möglicherweise Hochwasserereignisse verhindern oder abmildern können?
Hochwasserereignisse infolge von Starkregenereignissen können nicht verhindert, in ihren Auswirkungen jedoch insbesondere durch Vorsorgemaßnahmen an den Gebäuden abgemildert werden. Maßnahmen des Selbstschutzes bzw. der Eigenvorsorge werden auch in Veröffentlichungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) beschrieben. Ob Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zusätzlich sinnvoll und effektiv eingesetzt werden können, muss durch eine entsprechende Begutachtung konkret bezogen auf die Gegebenheiten in der Heberbörde überprüft werden.
Frage 8: Was passiert, wenn die Landesgartenschau von Hochwasser betroffen wird? Welche Vorkehrungen werden ggf. getroffen?
Einerseits ist als Projekt der Landesgartenschau selbst die Aufweitung verschiedener Gewässerprofile vorgesehen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit weitergehende Maßnahmen möglich sind, die aber nicht nur die Landesgartenschau´, sondern vor allem die betroffenen Menschen im Fokus haben sollen.
Frage 9: Welche künftigen Schritte für mehr Hochwasserschutz kann die Stadt unternehmen? Welche Mittel sind dafür erforderlich?
Durch fachspezifische, vertiefende Untersuchungen ist die Zweckmäßigkeit von weitergehenden Maßnahmen zu klären. Dabei ist vorgesehen, den Sachverstand des Leineverbands einzubinden. Die benötigten Haushaltsmittel können nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden bereitgestellt werden. Entsprechende Gespräche sollen zeitnah geführt werden.
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