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Gartenzähler
Grundsätzlich gilt, dass die auf Ihrem Grundstück entnommene bzw. verbrauchte Wassermenge auch zur Berechnung der Schmutzwassergebühren herangezogen wird. Hierzu wird die über den Hauswasserzähler gemessene Verbrauchsmenge zu Grunde gelegt. Wassermengen, die nicht dem Abwasserkanal zugeführt werden (z.B. zum Gießen im Garten, zur Teichbefüllung), können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden, wenn die Menge nachgewiesen werden kann. Hierzu eignen sich entsprechende Gartenwasserzähler (sprachlich auch Unter- oder Mindermengenzähler genannt).
Ein Gartenzähler darf nicht zur Befüllung von Pools und ähnlichem verwendet werden. Das Wasser aus Pools zählt als Schmutzwasser und ist entsprechend dem Schmutzwasserkanal zuzuführen, weshalb für diese Wassermenge auch die Schmutzwassergebühr erhoben wird.
Das entnommene Wasser darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Eine Nutzung zum persönlichen Lebensbedarf o.ä. ist unzulässig. Hinter dem Gartenwasserzähler dürfen auch keine Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschinen) betrieben werden, von denen Abwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen könnte. Der Gartenwasserzähler darf nicht größer als ein Hauswasserzähler sein.
Es entstehen Kosten für die Beschaffung und den Einbau des zusätzlichen Zählers. Entsprechende Preise können bei Ihrem Installationsunternehmen (s.o.) erfragt werden. Die Kosten (Verwaltungsgebühr) für die Genehmigung und Abnahme durch die Stadtwerke Bad Gandersheim betragen derzeit 80,00 € (Stand: 2026).
| Stadtwerke Bad Gandersheim Wasserwerk | |
| Stadtwerke An den Lahwiesen 1 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-312 E-Mail: wasserwerk@bad-gandersheim.de | |
| Infoblatt Gartenzähler (242 kB) | |
| Antrag Gartenzähler (183 kB) | |
| Antrag Gartenzähler (Wechsel) (184 kB) |


