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Abwassergebühren
Die Stadt Bad Gandersheim erhebt für die Beseitigung von Abwasser Gebühren nach den Maßgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).
Als Abwasser wird laut dem Wasserhaushaltgesetz das durch häuslichen, gewerblichen, land-wirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser bezeichnet.
Die aktuelle Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01. Januar 2026:
5,31 EURO/m³
Darüber hinaus erhebt die Stadt Bad Gandersheim eine Kostenerstattung für den Einsatz des Saug- und Spülfahrzeuges bei der Leerung von Sammelgruben, Kleinkläranlagen und ähnlichem. Dieser beträgt seit dem 13. Januar 2026:
133,90 EUR Grunderstattung für den Einsatz
12,10 EUR pro Stunde Einsatz
Für die Entsorgung des Fäkalschlammes aus Sammelgruben, Kleinkläranlagen und ähnlichem wird eine Gebühr von
125,02 EUR/cbm
fällig. Der Unterschied zur normalen Schmutzwassergebühr ergibt sich aus dem höheren Klärungsaufwand des ankommenden Fäkalschlammes. Während normales Schmutzwasser stark mit Wasser verdünnt ist, ist der Fäkalschlamm aus Sammelgruben, Kleinkläranlagen und ähnlichem stark konzentriert und verursacht folglich höhere Kosten.
| M. Goslar | |
| Kaufmännischer Betriebsleiter Stadtwerke, Verhinderungsvertreter des BürgermeistersÄmter / Bereiche Bürgermeister › Vertretung Bürgermeister Eigenbetrieb Stadtwerke › Verwaltung Stadtwerke An den Lahwiesen 1 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-301 E-Mail: goslar@bad-gandersheim.de | |


