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Abwasseranschluss
In der Stadt Bad Gandersheim besteht ein Anschlusszwang an die öffentliche Abwasseranlage. Hierbei wird zwischen der zentralen und der dezentralen Abwasseranlage unterschieden.
Wer an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen ist, nutzt das gesamte Abwassernetz bis zu städtischen Kläranlage.
Die Nutzer einer dezentralen Abwasseranlagen wiederum nutzen zum Beispiel Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück.
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist gem. §§ 6 und 7 der Satzung der Stadt Bad Gandersheim über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeseitigungssatzung) ein Antrag und eine Genehmigung notwendig.
Einen Vordruck für den jeweiligen Antrag finden Sie am Seitenende. In der Datei ist zudem eine Checkliste enthalten, in der die erforderlichen Bestandteile des Antrages aufgelistet sind.
Nach Prüfung des Antrages und Unterlagen erhalten Sie eine Entwässerungsgenehmigung durch die Stadtwerke Bad Gandersheim. Anschließend muss die Anlage noch final durch die Stadtwerke abgenommen werden, bevor Sie diese in Betrieb nehmen können.
| T. Nolte | |
| Technischer Betriebsleiter Stadtwerke, Verhinderungsvertreter des BürgermeistersÄmter / Bereiche Bürgermeister › Vertretung Bürgermeister Eigenbetrieb Stadtwerke (Leitung) Stadtwerke An den Lahwiesen 1 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-300 E-Mail: nolte@bad-gandersheim.de | |
| M. Goslar | |
| Kaufmännischer Betriebsleiter Stadtwerke, Verhinderungsvertreter des BürgermeistersÄmter / Bereiche Bürgermeister › Vertretung Bürgermeister Eigenbetrieb Stadtwerke › Verwaltung Stadtwerke An den Lahwiesen 1 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-301 E-Mail: goslar@bad-gandersheim.de | |


