Im Rahmen zahlreicher Bauarbeiten an den Trinkwasserversorgungsanlagen bei den Stadtwerken Bad Gandersheim werden auch die Hinweisschilder für Wasser erneuert.
Es handelt sich um witterungsbeständige Hinweisschilder zu Versorgungseinrichtungen des Wasserwerks. Sie zählen zum Zubehör der Zu- und Fortleitung von Wasser. Sie weisen z. B. auf Straßenkappen, Wasserleitungen, Unterflurhydranten oder Absperrschieber in der Versorgungsleitung und deren Verlauf hin. Die Schilder sind genormt und die Schrift soll auch auf Distanz im Einsatzfall für das Einsatzpersonal gut erkennbar sein.
Die Grundstückseigentümer*innen haben laut Wasserversorgungssatzung der Stadt für den Zweck der örtlichen Versorgung auch das Anbringen des Zubehörs (hier: der Hinweisschilder) zuzulassen. Selbstverständlich muss der Ort der Anbringung von Hinweisschildern zumutbar sein. Daher werden die beauftragten Mitarbeiter und Firmen angewiesen, mit den Grundstückseigentümer*innen das Anbringen der Schilder Vorort abzustimmen. Die Betriebsleiterin Schelle bittet daher die Bevölkerung, sich den ausführenden Kollegen an der Haustür nicht zu verschließen, sondern gemeinsam den Ort der Anbringung des Hinweisschildes zu ihrem individuellen Hausanschluss zu besprechen.
Das abgebildete blaue Hinweisschild deutet auf einen Hausanschlussventil hin, der Zugang zu einem Schieber einer Hausanschlussleitung bietet. Der Absperrschieber trennt die Installation in einem Gebäude oder einem Grundstück von der Ortswasserleitung. Die Straßeneinbauarmatur auf dem Bild befindet sich 6 Meter und 40 Zentimeter vor diesem Schild. Im Fall eines Rohrbruchs oder Brandfalles auf dem Grundstück oder direkt im Haus, kann das Einsatzpersonal dank des Hinweisschildes gezielt, sicher und schnell die Wasserversorgung abstellen. In den meisten Fällen ist dies der letzte Absperrschieber vor dem Wasserzähler und daher von wichtiger Bedeutung, weil zum Beispiel bei einem Rohrleitungsgebrechen vor der Wasserzählerabsperrgarnitur die dahinterliegenden Armaturen drucklos gesetzt werden können. Es ist nur zulässig, mit Zustimmung der Stadtwerke an den Trinkwasserhausanschluss tätig zu werden.
gez. Schelle (Bild: Schelle)


