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Gewerbeauskunft einfach/erweitert

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Allgemeine Informationen zur Auskunft

Die Rechtsgrundlage für Auskünfte findet sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach können die Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 7, 8, 11 und 12 GewO.

Sie erhalten über die Auskunft Angaben über alle aktuell bei der Stadt Bad Gandersheim gemeldeten Unternehmen und abgemeldeten Betriebe für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Abmeldung.
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, sind deren Daten auch nicht in der Auskunft enthalten.
Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.

Kosten

einfache Auskunft:
Die Abfrage der Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens) ist für alle Nutzer kostenfrei

erweiterte Auskunft:
Eine erweiterte Auskunft wird pro Fall auf 14,25 € festgesetzt ist. Hier ist berechtigtes Interesse nachzuweisen. Bitte führen Sie den Abfragegrund im Formular detailliert aus. Bei unberechtigten Abfragen wird die Gebühr nicht erstattet. Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen - Tarifnummer 40.1.4.1

Art des Antrages

Art des Antrages

Art der Auskunft*
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Online-Bezahlung

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