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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Vorspann

Die Bescheinigung wird erteilt u. a. zur Vorlage bei Gewerbeeröffnung, -erweiterung, Konzessionserteilung, -verlängerung, Güterkraftverkehrsgenehmigung, öffentlichen Ausschreibungen.

Die Gebühr beträgt 14,00 EUR.

Telefon
Person oder Firma, für die die Bescheinigung beantragt wird.
Name Inhaber_in, Gesellschafter_in bzw. Geschäftsführer_in.
Sitz des Unternehmens, Betriebes/der Betriebsstätte in Northeim.
Hauptsitz des Betriebes/der Betriebsstätte.
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
bitte hier eintragen für welche Zweck/Behörde die Bescheinigung benötigt wird.
Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

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Nachspann

Konto der Stadtkasse Bad Gandersheim:
Norddeutsche Landesbank
IBAN: DE37 2505 0000 0022 8034 49
BIC: NOLADE2HXXX

Stadtkasse Bad Gandersheim

• Tel.: 05382/73-121
• E-Mail: steuerabteilung@bad-gandersheim.de 

Online-Bezahlung

Online-Bezahlung

Die Zahlungsarten werden von pmPayment bereitgestellt.

Grundbetrag:
14,00 EUR

ausgewählte Optionen:
0,00 EUR

Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag):
14,00 EUR

*) Pflichtfelder