Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
| Einwohner- und Meldewesen, Bürgerbüro | |
| 2.3 BürgerdiensteStiftsfreiheit 13 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-222 Telefax: 05382 73-271 E-Mail: buerger@bad-gandersheim.deHomepage: https://www.bad-gandersheim.de | Öffnungszeiten:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


