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Osterfeuer Genehmigung

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2.2 Bau und Liegenschaften Standort anzeigen
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-gan­ders­heim.de

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch ganztägig geschlossen

Dienstag und Donnerstag
14:00 - 15:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Stiftsfreiheit


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Osterfeuer finden ihre Rechtfertigung allein in der Brauchtumspflege. Sie sind jedoch so durchzuführen, dass sie mit den Anforderungen des Umweltrechts nicht kollidieren. Dies stellt einen schmalen Grat zwischen gelebtem Brauchtum und Verstößen gegen Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht dar.

Abgrenzungskriterien sind hierbei einmal der Zweck des Feuers, das Brennmaterial und eine dem Anlass und der Veranstaltung angemessene Größe. Standortwahl und Durchführung müssen den wasser- und naturschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und dürfen nicht mit dem Abfallrecht kollidieren. Die Brauchtumspflege ist dadurch gekennzeichnet, dass eine in der örtlichen Gemeinschaft verankerte Organisation, Glaubensgemeinschaft oder ein Verein das Feuer ausrichtet und dies im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. 

Private Osterfeuer sind daher nicht zulässig.

Neue Plätze sind zur Prüfung der Anforderungen an das Umweltrecht, rechtzeitig (spätestens 1 Monat vor Ostern) über die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde, dem Landkreis Northeim, FB 44 anzuzeigen. Sie sind in einem 
Kartenausschnitt mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück zu kennzeichnen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bearbeitungsdauer

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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