Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
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Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
| Verkehrsregelung | |
| Zulassungsstelle Northeim Von-Menzel-Str. 7 37154 Northeim E-Mail: verkehrsregelung@landkreis-northeim.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
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| Telefonnummern: 05551/ 708-534 05551/ 708-535 05551/ 708-537 05551/ 708-655 05551/ 708-518 05551/ 708-519 05551/ 708-524 | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
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bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


