Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:
- Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt.
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Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.
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Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.
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Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen.


