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Bewohnerparkausweis beantragen

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Ordnungswesen, Wahlen, Bürgerbeteiligung und Verkehrsangelegenheiten Standort anzeigen
2.3 BürgerdiensteBarfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Homepage: htt­ps://ww­w.­bad-gan­ders­heim.de

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch ganztägig geschlossen

Dienstag und Donnerstag
14:00 - 15:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Stiftsfreiheit


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

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