Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Inhaltsbereich
Abwassergebühr
| S. Heinig | |
| Amt / Bereich 1.2 Finanzen › Steuern und Abgaben › Grundsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsgebühren Wilhelmsburg, Zimmer 2.07 // 1. OG Barfüßerkloster 15 37581 Bad Gandersheim Telefon: 05382 73-140 Telefax: 05382 73-5140 E-Mail: steuerabteilung@bad-gandersheim.de | |


